Geschichte des Tarifs

Mit dem Entscheid vom 18. Oktober 2017 hat der Bundesrat die Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenkasse per 1. Januar 2018 verabschiedet.

Subsidiäre Kompetenz des Bundesrates.
Seit Anfang 2013 hat der Bundesrat die Kompetenz die Struktur der physiotherapeutischen Leistungen anzupassen, wenn sie sich nicht mehr als sachgerecht erweist und sich die Parteien nicht auf eine Revision einigen können. Da sich die Tarifpartner nicht auf einen gemeinsamen Vorschlag einigen konnten hat der Bundesrat am 22. März 17 das EDI beauftragt ein Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Verordnung über die Festlegung und Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung durchzuführen. Die Vernehmlassung dauerte bis am 21. Juni 2017. Mit grossem Engagement haben 8000 Mitglieder die von Physioswiss eingereichte Vernehmlassung unterstützt oder reichten selbst eine Vernehmlassungsantwort ein.
 
Die provisorisch verlängerte Struktur wird erneut bis Dezember 2017 verlängert. Um einen vertrags-bzw. tarifstrukturlosen Zustand zu verhindern, haben sich die Tarifpartner am 15. September 2016 darauf geeinigt, die derzeit angewendete Einzelleistungstarifstruktur befristet bis Ende 2017 weiter anzuwenden.
 
Verhandlungen zur neuen Tarifstruktur gescheitert (Juli 2016)
Im Wording der neuen Tarifstruktur und Tarifpositionen haben sich H+, Aspi, tarifsuisse, curafutura und Physioswiss eine Einigung erkämpft. In der Bewertung der einzelnen Positionen wurde man sich jedoch nicht einig. Das führte dazu, dass H+ mit curafutura eine eigene, bewertete neue Tarifstruktur beim BAG einreichte. Physioswiss und Aspi reichen die aktuell geltende Tarifstruktur mit einigen Anpassungen ein.
 
Taxpunktwert PLUS 8 Rappen mit HSK/CSS (1. Januar 2016)
Ende Dezember konnte mit der HSK (Helsana, Sanitas, KPT) sowie der CSS nach langer Verhandlung doch noch eine Einigung über die Erhöhung des Taxpunktwertes gefunden werden. Die Unterzeichnung der Vereinbarung erfolgte in der ersten Januarwoche. In sämtlichen Kantonen stieg damit der Taxpunktwert per 1. Januar 2016 für die Abrechnung mit der Einkaufsgemeinschaft HSK (Helsana, Sanitas, KPT) und der CSS um acht Rappen.